Kosten & Pflegekasse
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst berechnen
Angehörige übernehmen einen Teil der Pflege, ein Pflegedienst ergänzt die Unterstützung. So rechnen Sie nach, welcher Pflegegeldanteil bei einer Kombinationsleistung übrigbleibt.
1. Wann passt eine Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung kann passen, wenn die häusliche Versorgung gemeinsam organisiert wird: Angehörige oder andere vertraute Personen sichern einen Teil der Hilfe, ein zugelassener Pflegedienst übernimmt vereinbarte Aufgaben. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Pflege zu Hause sichergestellt wird und ein Anspruch auf die jeweiligen Leistungen besteht. Für Pflegegrad 1 gibt es diese Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld nicht.
Beginnen Sie mit den Aufgaben und den verfügbaren Kräften. Wer hilft beim Anziehen, wer übernimmt die Mahlzeiten und wo braucht es professionelle Unterstützung? Erst danach sollte die Finanzierung folgen. Ein möglichst hoher Pflegegeldrest ist kein gutes Ziel, wenn wichtige Hilfen fehlen oder Angehörige dauerhaft überfordert sind.

Für ein konkretes Monatsangebot hilft unser Ratgeber zu den Kosten eines täglichen Pflegedienstbesuchs. Die hier gezeigte Rechnung erklärt den Pflegegeldanteil; sie ersetzt kein Angebot und keine Kassenabrechnung.
2. Welche Beträge gelten 2026?
Für die Berechnung brauchen Sie zwei verschiedene Ausgangsbeträge: den Höchstbetrag der Pflegesachleistungen und das volle Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades. Stand der folgenden Übersicht: 30. September 2026. Die Spalten sind Alternativen beziehungsweise Berechnungsgrundlagen; sie dürfen nicht einfach als volle Monatsleistung addiert werden.
| Pflegegrad | Sachleistungen höchstens | Volles Pflegegeld |
|---|---|---|
| 2 | 796 Euro | 347 Euro |
| 3 | 1.497 Euro | 599 Euro |
| 4 | 1.859 Euro | 800 Euro |
| 5 | 2.299 Euro | 990 Euro |
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Der Sachleistungsanteil finanziert abrechnungsfähige professionelle Hilfe. Ein ungenutzter Sachleistungsrest wird weder automatisch als Bargeld ausgezahlt noch für den nächsten Monat als Sachleistung angespart. Private Zusatzpositionen auf einer Rechnung gehören nicht automatisch zum verbrauchten Sachleistungsbudget.
3. Kombinationsleistung berechnen: der Rechenweg
- Sachleistungsanteil: tatsächlich angerechnete Sachleistungen durch den monatlichen Sachleistungshöchstbetrag teilen.
- Verbleibender Anteil: den errechneten Prozentsatz von 100 Prozent abziehen.
- Anteiliges Pflegegeld: den verbleibenden Anteil mit dem vollen Pflegegeld des Pflegegrades multiplizieren.
Formel: anteiliges Pflegegeld = volles Pflegegeld × (1 − angerechnete Sachleistungen ÷ Sachleistungshöchstbetrag). Die Rechnung gilt hier für einen vollen Anspruchsmonat ohne weitere Anrechnungen oder Sonderfälle. Übersteigt die Rechnung den Sachleistungshöchstbetrag, entsteht kein negatives Pflegegeld: Der Pflegegeldanteil fällt auf null; ungedeckte Kosten sind gesondert zu klären.
| Beispiel | Angerechnete Sachleistungen | Auslastung | Verbleibendes Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 398,00 Euro von 796 Euro | 50 Prozent | 347 Euro × 50 % = 173,50 Euro |
| Pflegegrad 3 | 898,20 Euro von 1.497 Euro | 60 Prozent | 599 Euro × 40 % = 239,60 Euro |
| Pflegegrad 4 | 464,75 Euro von 1.859 Euro | 25 Prozent | 800 Euro × 75 % = 600,00 Euro |
Diese Zahlen sind Rechenbeispiele und keine Preise von A Plus Pflege. Im ersten Beispiel bleiben 398 Euro Sachleistungsbudget ungenutzt. Daraus werden 173,50 Euro Pflegegeld, nicht 398 Euro. Gerade diese Unterscheidung verhindert eine zu hohe Einnahmeplanung. Rundungen und die verbindliche Auszahlung klären Sie anhand der Abrechnung Ihrer Pflegekasse.
4. Monatsabrechnung und Eigenanteil auseinanderhalten
Lassen Sie sich im Angebot erklären, welche Positionen tatsächlich gegen den Sachleistungsanspruch abgerechnet werden. Notieren Sie daneben privat vereinbarte Leistungen und weitere Kosten. Der Rechnungsendbetrag allein reicht deshalb für die Formel nicht immer aus. Nach dem ersten Monat vergleichen Sie Angebot, Leistungsnachweis und Kassenabrechnung.
Ein zweites Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Bei Pflegegrad 2 werden fiktiv 398 Euro als Sachleistungen angerechnet. Daneben fallen 45 Euro private Zusatzkosten an. Unter den vereinfachten Annahmen bleiben 173,50 Euro Pflegegeld; die 45 Euro werden separat bezahlt. Sie erhöhen nicht den Prozentsatz der verbrauchten Sachleistungen. Lassen Sie die Zuordnung vorab bestätigen.
Schwankende Einsätze können zu schwankenden Pflegegeldanteilen führen. Erfragen Sie, ob die Kasse nach tatsächlichem Verbrauch abrechnet und wann die Auszahlung erfolgt. Bewahren Sie eine Kopie der Leistungsnachweise auf und prüfen Sie Abweichungen zeitnah. Die PDF am Ende bietet dafür getrennte Felder; sie berechnet keine verbindliche Leistung automatisch.
5. Leistungswahl und andere Budgets klären
Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass professionelle und privat organisierte Pflege kombiniert werden sollen. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Formular, dem Beginn und der gewählten Aufteilung. An die Entscheidung über das Verhältnis von Geld- und Sachleistung besteht grundsätzlich eine Bindung für sechs Monate. Wenn sich die Versorgung wesentlich verändert, sollten Sie unmittelbar mit der Kasse klären, ob und wie eine Anpassung möglich ist; ändern Sie die Planung nicht stillschweigend.
Der Entlastungsbetrag ist ein eigener Leistungsweg mit eigenen Verwendungsregeln. Er wird nicht pauschal von jeder Pflegedienstrechnung abgezogen. Auch eine Umwandlung ungenutzter Sachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote kann den verbleibenden Pflegegeldanteil beeinflussen. Dieselben Mittel dürfen nicht doppelt verplant werden. Unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag ordnet diesen zusätzlichen Baustein ein.
Teilmonate, Krankenhausaufenthalte sowie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können besondere Regeln auslösen. Nutzen Sie hierfür nicht ungeprüft die einfache Monatsformel. Klären Sie auch, welche Beratungsbesuche für Ihre konkrete Leistungswahl erforderlich sind. Halten Sie die Auskunft und die zuständige Ansprechperson schriftlich fest.
6. Gespräch vorbereiten und Rechnung prüfen
Notieren Sie zuerst die tatsächlich benötigten Hilfen und die Belastungsgrenzen aller Beteiligten. Der Leitfaden für das erste Pflegegespräch unterstützt diese Vorbereitung. Für eine konkrete Versorgung im Einsatzgebiet finden Sie Informationen zur ambulanten Pflege in Esslingen. Beginn und Leistungsumfang werden individuell vereinbart.
Die ausfüllbare Arbeitshilfe enthält ein Blatt für Anspruch und Aufgaben, ein Rechenblatt sowie einen Monatsvergleich. Tragen Sie nur bestätigte Beträge ein und lassen Sie offene Felder zunächst frei. Eingaben bleiben in Ihrer Datei und werden nicht automatisch an A Plus übermittelt.
Kombinationsleistung: Monats- und Rechenblatt
PDF · 3 Seiten · 45 KB · Version 30.09.2026
Häufige Fragen
Was ist eine Kombinationsleistung?
Sie verbindet teilweise genutzte häusliche Pflegesachleistungen mit anteiligem Pflegegeld. Der verbrauchte Sachleistungsprozentsatz vermindert den Pflegegeldprozentsatz entsprechend.
Wie viel Pflegegeld bleibt bei Pflegegrad 2?
Das hängt vom angerechneten Sachleistungsanteil ab. Bei fiktiven 398 Euro von 796 Euro sind 50 Prozent genutzt; unter den genannten Annahmen bleiben 173,50 Euro von 347 Euro Pflegegeld.
Bekomme ich das ungenutzte Sachleistungsbudget ausgezahlt?
Nein. Der Restprozentsatz wird auf den niedrigeren Pflegegeldbetrag angewendet. Es gibt keine Auszahlung des ungenutzten Sachleistungsbetrags Euro für Euro.
Kann ich die Aufteilung jeden Monat frei ändern?
Für die Entscheidung über das Verhältnis gilt grundsätzlich eine sechsmonatige Bindung. Klären Sie mit Ihrer Kasse die konkrete Abrechnung und Änderungen bei verändertem Pflegebedarf.
Rechnet das PDF automatisch?
Nein. Es ist ein ausfüllbares Arbeitsblatt mit getrennten Feldern für Beträge und Rechenschritte. Die verbindliche Abrechnung erfolgt durch die Pflegekasse.
Quellen und weiterführende Informationen
Redaktioneller Quellenabgleich: 30. September 2026. Allgemeine Orientierung; individuelle Versorgung, Eignung und Kosten sind mit den zuständigen Stellen zu klären.
- SGB XI § 38: Kombinationsleistung
- SGB XI § 36: Pflegesachleistungen
- SGB XI § 37: Pflegegeld
- SGB XI § 45a: Umwandlung
- SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: Häusliche Pflege
Unsere redaktionellen Grundsätze. Hinweise zum Text können Sie an unsere Redaktion senden.
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