Lassen Sie sich kostenlos beraten:

Wir sind täglich für Sie da!

Stand: August 2026 · Von A Plus – Die Pflegeunion GmbH, Esslingen

Das Wichtigste in Kürze: Jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat, bis zu 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI). Das Geld ist zweckgebunden — etwa für Haushaltshilfe und Betreuung — und wird nicht ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge verfallen.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Besonders wertvoll ist der Betrag bei Pflegegrad 1: Dort ist er die zentrale Leistung der Pflegekasse — viele wissen das nicht und lassen das Geld ungenutzt.

Wofür kann ich die 131 € einsetzen?

  • Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche
  • Betreuung: Gesellschaft, Begleitung, Entlastung im Alltag
  • Entlastung pflegender Angehöriger, z. B. stundenweise Betreuung
  • Bei Pflegegrad 2–5 zusätzlich: Zuzahlungen zu Tages-/Kurzzeitpflege

Wichtig: Die Leistung muss über einen anerkannten Anbieter laufen — etwa einen zugelassenen Pflegedienst wie A Plus. Privat organisierte Nachbarschaftshilfe ist nur eingeschränkt und je nach Landesrecht möglich.

So funktioniert die Abrechnung (ohne Papierkram)

Sie müssen nichts vorstrecken und kein Formular ausfüllen: Wir erbringen die Leistung und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — per Abtretungserklärung, die Sie einmalig unterschreiben. Auf Ihrem Konto passiert: nichts. Genau so soll es sein.

Achtung, Verfallsfrist

Der Entlastungsbetrag kann innerhalb des Kalenderjahres angespart werden. Reste aus dem Vorjahr verfallen jedoch spätestens zum 30. Juni des Folgejahres. Wer im August noch nichts genutzt hat, hat bereits über 900 € Anspruch aufgebaut — höchste Zeit, ihn einzusetzen.

Extra-Tipp: Budget aufstocken mit dem Umwandlungsanspruch

Bei Pflegegrad 2–5 können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbudgets in Entlastungsleistungen umgewandelt werden (§ 45a SGB XI) — das erhöht Ihr Budget für Haushaltshilfe deutlich. Ob sich das in Ihrer Situation lohnt, rechnen wir Ihnen im kostenlosen Entlastungs-Check vor.

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein — der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Es braucht nur einen anerkannten Anbieter und die Abrechnung mit der Kasse. Beides übernehmen wir.

Kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Nein, eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen. Der Betrag wird über die Abrechnung des Anbieters mit der Pflegekasse verbraucht (Kostenerstattung).

Was passiert mit ungenutzten Beträgen?

Sie sammeln sich im Kalenderjahr an und können mitgenommen werden — Reste aus dem Vorjahr verfallen aber zum 30. Juni des Folgejahres.

Jetzt Anspruch nutzen: Haushaltshilfe in Esslingen — so funktioniert es · Gratis Entlastungs-Check: 0711 / 252 66 250 oder Anfrage online stellen.