Pflege zu Hause

Pflege nach dem Krankenhaus: die Versorgung zu Hause vorbereiten

Wer übernimmt welche Aufgabe nach der Entlassung? Mit einem gemeinsamen Versorgungsplan behalten Sie Termine, Zuständigkeiten und offene Fragen im Blick.

Beginnen Sie mit einem gemeinsamen Plan

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Alltag anders aussehen als zuvor. Vielleicht ist Hilfe beim Anziehen nötig, ein Hilfsmittel muss geliefert werden oder Angehörige können tagsüber nicht da sein. Für die Rückkehr zählt deshalb mehr als das Entlassdatum: Wer übernimmt welche Aufgabe, ab wann und mit welcher bestätigten Unterstützung?

Sprechen Sie das Behandlungsteam früh auf die Zeit nach der Entlassung an. Fragen Sie nach der zuständigen Person im Entlassmanagement oder Sozialdienst. Für gesetzlich Versicherte gehört das Entlassmanagement zur Krankenhausbehandlung. Es unterstützt den Übergang in die weitere Versorgung; auch die Krankenkasse hat dabei eine Unterstützungsaufgabe. Die notwendige Einwilligung zur Organisation und Datenweitergabe wird mit Ihnen geklärt.

Unsere Arbeitshilfe ergänzt dieses Gespräch. Sie ersetzt weder den Entlassplan der Klinik noch ärztliche Anweisungen. Nutzen Sie sie als gemeinsame Übersicht: Eine angefragte Hilfe ist noch kein bestätigter Termin. Halten Sie beides getrennt fest.

Beschreiben Sie einen tatsächlichen Tag zu Hause

Gehen Sie den Tag vom Aufstehen bis zum Zubettgehen durch. Was gelingt allein? Wo ist Unterstützung erforderlich? Was hat sich im Vergleich zur Zeit vor dem Krankenhaus verändert? Beziehen Sie die betroffene Person ein und notieren Sie ihre Wünsche.

  • Morgens: Aufstehen, Körperpflege, Ankleiden, Frühstück und vereinbarte Versorgung.
  • Tagsüber: Essen, Trinken, Toilettengänge, Wege in der Wohnung und mögliche Termine.
  • Abends und nachts: Zubettgehen, erreichbare Unterstützung und bisher ungeklärte Situationen.

Fragen Sie Angehörige konkret, was sie übernehmen können und möchten. Ein allgemeines „Wir helfen schon“ lässt offen, wer am Montagmorgen tatsächlich vor Ort ist. Halten Sie auch fest, welche Aufgaben niemand aus dem persönlichen Umfeld übernehmen kann. Medizinisch notwendige Maßnahmen und geeignete Hilfsmittel stimmen Sie mit den zuständigen Fachpersonen ab.

Ordnen Sie jeder Aufgabe eine Ansprechperson zu

Eine Telefonnummer allein genügt häufig nicht. Schreiben Sie dazu, wofür die Stelle zuständig ist, was bereits besprochen wurde und welcher Schritt noch fehlt. Die folgende Übersicht dient als Gesprächsstruktur.

Wer kann welchen Punkt mit Ihnen klären?
PunktAnsprechstelleWas im Plan stehen sollte
AnschlussversorgungEntlassmanagement / Sozialdienst und BehandlungsteamErforderliche Hilfe, abgestimmte nächsten Schritte und offene Versorgungslücken
Weitere BehandlungWeiterbehandelnde ärztliche PraxisTermin, benötigte Unterlagen und Zuständigkeit für weitere Verordnungen
Pflege zu HauseGewählter PflegedienstVereinbarte Aufgaben, bestätigter Beginn und Kontakt für Rückfragen
FinanzierungKranken- oder Pflegekasse, gegebenenfalls PflegeberatungAntrag oder Verordnung, Bearbeitungsstand und noch ungeklärte Kosten
Lieferung und AlltagHilfsmittelanbieter, Fahrdienst und persönliche HelferBestätigter Termin, Zugang zur Wohnung und konkrete Aufgabe

Legen Sie mit Einverständnis der betroffenen Person fest, wer die organisatorischen Rückfragen bündelt. Das verhindert, dass mehrere Angehörige denselben Punkt unterschiedlich abstimmen. Entscheidungen trifft weiterhin die betroffene Person beziehungsweise ihre berechtigte Vertretung.

Bestätigen Sie den ersten Pflegetermin

Wenn ambulante Pflege gebraucht wird, sollte vor der Heimkehr klar sein, ob ein Dienst den konkreten Bedarf übernehmen kann. Nennen Sie Einsatzort, benötigte Hilfe und den geplanten Entlasstag. Für die Auswahl hilft es, diese Angaben einmal geordnet zusammenzustellen und bei Änderungen zu aktualisieren.

Fragen Sie ausdrücklich: „Ist der Beginn bestätigt, welche Leistungen sind vereinbart und wann kommt jemand zum ersten Mal?“ Notieren Sie Datum, vereinbartes Zeitfenster und die erreichbare Ansprechperson. Klären Sie auch, wie jemand in die Wohnung gelangt und was bei einer Verschiebung der Entlassung zu tun ist.

Ein Pflegegrad und eine ärztliche Verordnung sind unterschiedliche Dinge. Ärztlich erforderliche häusliche Krankenpflege kann unter den jeweiligen Voraussetzungen über die Krankenkasse infrage kommen, auch ohne Pflegegrad. Bei längerfristigem Pflegebedarf sind die Leistungen der Pflegeversicherung gesondert zu prüfen. Ein Krankenhausaufenthalt führt nicht automatisch zur Kostenübernahme jeder gewünschten Hilfe.

Lassen Sie sich Leistungen, Kostenträger und mögliche selbst zu zahlende Beträge erklären. Der Kostenvergleich für Pflegedienstangebote hilft, konkrete Angebote zu ordnen. Wenn längerfristige Unterstützung absehbar ist, finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen die nächsten Schritte.

Unterlagen, Hilfsmittel und Heimweg zusammenbringen

Bitten Sie vor der Entlassung um eine verständliche Erklärung der weiteren Behandlung und der Unterlagen, die Sie mitnehmen sollen. Dazu gehören insbesondere der Entlassbrief und gegebenenfalls ein aktualisierter Medikationsplan, Rezepte oder Verordnungen. Fragen Sie nach, wenn Änderungen oder die weitere Zuständigkeit unklar sind.

Krankenhausärztinnen und -ärzte können notwendige häusliche Krankenpflege im Entlassmanagement für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Klären Sie deshalb rechtzeitig, wer die weitere Versorgung und gegebenenfalls die anschließende Verordnung übernimmt. Daraus folgt keine automatische siebentägige Rundumversorgung.

Prüfen Sie die Organisation als zusammenhängende Kette: Ist ein erforderliches Hilfsmittel tatsächlich bestellt? Wann wird es geliefert und wer erklärt die Nutzung? Wer organisiert die Heimfahrt, und wer öffnet die Wohnung? Falls medizinisch begründeter Transport erforderlich ist, lassen Sie Voraussetzungen und Kosten mit den zuständigen Stellen klären.

Unser Plan erfasst den Stand dieser Absprachen. Tragen Sie dort keine Medikamentendosierungen ein. Maßgeblich bleiben die aktuellen ärztlichen Unterlagen; bewahren Sie sie so auf, dass die berechtigten Beteiligten sie bei Bedarf finden.

Was tun, wenn wichtige Hilfe noch fehlt?

Wenn ein notwendiger Pflegestart, ein Hilfsmittel oder eine andere wesentliche Unterstützung ungeklärt ist, melden Sie das vor der Entlassung konkret an Behandlungsteam und Entlassmanagement zurück. Benennen Sie die Lücke: „Der Dienst kann erst am Dienstag beginnen; für Montag ist die notwendige Hilfe noch offen.“ Bitten Sie um die Klärung einer tragfähigen Anschlussversorgung.

Je nach Situation können beispielsweise Kurzzeitpflege, Rehabilitation oder andere Hilfen geprüft werden. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kommt auch eine Übergangspflege für längstens zehn Tage infrage, wenn erforderliche Anschlussleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand verfügbar sind. Ob diese Möglichkeit passt und wo sie erbracht wird, muss das Entlassmanagement mit den zuständigen Stellen klären. Eine fehlende Zusage sollte nicht durch eine unbestätigte Annahme im Plan ersetzt werden.

Ist die Person bereits zu Hause, wenden Sie sich mit organisatorischen Versorgungslücken an die vereinbarten Ansprechpartner. Bei akuten Beschwerden geht die medizinische Abklärung vor: im lebensbedrohlichen Notfall 112, bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten 116117.

Ihr Versorgungsplan zum Ausfüllen

Die dreiseitige Arbeitshilfe enthält eine Kontaktübersicht, einen Aufgabenplan und Fragen für die ersten Tage. Pro Aufgabe werden Zuständigkeit, Termin, Bestätigung und offene Rückfrage getrennt erfasst. Sie können sie ausdrucken oder die Felder in einem geeigneten PDF-Programm ausfüllen.

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Versorgungsplan nach dem Krankenhaus

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PDF · 3 Seiten · 76 KB · Version 27.09.2026

So unterscheiden Sie Anfrage und Zusage

Fiktives Organisationsbeispiel: Frau M. soll am Donnerstag nach Hause. Ihr Sohn hat einen Pflegedienst angefragt, aber noch keine Bestätigung. Im Plan bleibt der Pflegebeginn offen; als nächster Schritt steht „Rückmeldung des Dienstes einholen und Entlassmanagement informieren“. Erst nach einer konkreten Zusage wird das Feld „bestätigt“ markiert. Das Beispiel zeigt die Verwendung des Blatts, keinen realen Versorgungsfall.

Pflege nach dem Krankenhaus in Esslingen abstimmen

Sie suchen Unterstützung für die Rückkehr nach Esslingen oder ins umliegende Einsatzgebiet? Bei A Plus Pflege können Sie den voraussichtlichen Bedarf und gewünschten Beginn besprechen. Ob und ab wann wir die Versorgung übernehmen können, klären wir individuell.

Für den ersten Kontakt reichen Einsatzort, geplanter Entlasstag und eine kurze Beschreibung der gewünschten Hilfe. Sensible Gesundheitsunterlagen stimmen Sie anschließend über den vereinbarten Weg ab. Die Checkliste für das erste Pflegegespräch unterstützt die Vorbereitung. Eine unverbindliche Anfrage ersetzt keine bestätigte Aufnahme.

Häufige Fragen

Wer organisiert die Pflege nach dem Krankenhaus?

Das Entlassmanagement unterstützt die Anschlussversorgung gemeinsam mit den Beteiligten. Besprechen Sie dort den Bedarf und halten Sie fest, welche Aufgaben Klinik, Kasse, weiterbehandelnde Praxis, Pflegedienst und persönliche Helfer übernehmen. Ein bestätigter Beginn sollte ausdrücklich dokumentiert sein.

Kann ich ohne Pflegegrad Hilfe erhalten?

Ja, auch ohne Pflegegrad können je nach Situation Leistungen der Krankenversicherung infrage kommen. Welche Hilfe verordnet, beantragt und übernommen werden kann, ist individuell zu prüfen. Ein Pflegegrad und eine Verordnung für häusliche Krankenpflege sind nicht dasselbe.

Was ist, wenn noch kein Pflegedienst zugesagt hat?

Melden Sie die konkrete Lücke vor der Entlassung an das Entlassmanagement zurück und bitten Sie um die Klärung einer geeigneten Anschlussversorgung. Tragen Sie eine bloße Anfrage nicht als bestätigten Termin ein.

Muss ich den Versorgungsplan an A Plus schicken?

Nein. Der Plan ist eine eigene Arbeitshilfe und kann ohne Kontakt zu A Plus verwendet werden. Es gibt keine automatische Übermittlung. Medizinische Unterlagen gehören in die mit den zuständigen Stellen vereinbarten Übergabewege.

Kann A Plus unmittelbar nach der Entlassung beginnen?

Den gewünschten Beginn können Sie mit uns besprechen. Ob wir die konkrete Versorgung am Einsatzort übernehmen können, bestätigen wir individuell. Eine Anfrage allein ist noch keine Aufnahmezusage.

Quellen und weiterführende Informationen

Redaktioneller Quellenabgleich: 27. September 2026. Allgemeine Orientierung; individuelle Versorgung, Eignung und Kosten sind mit den zuständigen Stellen zu klären.

  1. § 39 SGB V, insbesondere Absatz 1a: Entlassmanagement
  2. Bundesgesundheitsministerium: Entlassmanagement
  3. § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege
  4. § 39e SGB V: Übergangspflege
  5. gesund.bund.de: Entlassung aus dem Krankenhaus
  6. 116117: Bereitschaftsdienst und Abgrenzung zum Notruf

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